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Fehlerhafte Zinscap-Darlehen der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (APO-Bank) hat an Unternehmer und Verbraucher Darlehen (z. B. Darlehen zur Praxisgründung oder betriebliche Darlehen für Apotheken) vergeben, die häufig eine rechtunwirksame Zinscap-Klausel enthalten. Betroffen sind auch Kontokorrentverträge mit Zinscap-Vereinbarungen.

Diverse Gerichte haben die Apo-Bank dazu verurteilt, die Zinscap-Gebühren nebst zu viel gezahlter Zinsen zurück zu erstatten (LG Düsseldorf vom 07.11.2014, 22 O 208/12; LG Düsseldorf vom 10.07.2013; LG Duisburg vom 01.12.2011, 1 O 124/11; OLG Dresden vom 16.11.2010, 9 O 315/09; OLG Düsseldorf vom 05.04.2012, I-6 U 7/11; LG Dortmund vom 15.03.2011, 25 O 132/11; LG Düsseldorf vom 20.11.2010). Die Richter bemängelten, es sei für den Kunden nicht nachvollziehbar, unter welchen konkreten Voraussetzungen ein vereinbarter variabler Zinssatz angepasst werde. Aus diesem Grund verstießen die von der APO-Bank verwendeten Klauseln gegen das Transparenzgebot, das bei Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwingend zu beachten ist.

Bei einem Zinscap handelt es sich um eine Unterart eines Swapvertrags. Als nicht standardisiertes und nicht an der Börse gehandeltes Finanzinstrument wird das OTC-Derivat rechtlich als Vertrag sui generis eingestuft. Bei Derivaten bestehen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung wegen des spekulativen Charakters erhöhte Aufklärungs- und Informationspflichten der Bank bzw. der beratenden Stelle. Werden diese Pflichten nicht hinreichend erfüllt, kann der Bankkunde nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo oder der positiven Vertragsverletzung Schadensersatz verlangen.

Teilweise wurde die APO-Bank auch zur Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen verurteilt. Sowohl in den Zinscap-Darlehen als auch in festverzinslichen Verbraucherdarlehensverträgen der APO-Bank finden sich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Ein oftmals bis heute noch möglicher, rechtswirksam erklärter Widerruf führt in der aktuellen Niedrigzinsphase zu hohen künftigen Zinsvorteilen und ggf. zu weiteren wirtschaftlichen http://www.bankrecht-dr-becker.de/wp-admin/profile.phpNutzungsvorteilen des Darlehensnehmers.

Kunden der APO-Bank sollten sich dringend zu allen rechtlichen Möglichkeiten anwaltlich beraten lassen.