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SCHUFA-Rekordlöschung erst für Geschäftsführer, dann für Ehefrau erreicht – Negativeinträge über insgesamt 26.270 Euro gelöscht

In Zeiten der sogenannten Corona-Krise geriet ein GmbH-Geschäftsführer mit Zahlungen gegenüber der comdirect, eine Marke der Commerzbank AG, in Rückstand. Er informierte die Bank über die kurzfristigen, rein krisenbedingten Rückstände und beantragte eine Ratenzahlung.

Die Commerzbank lehnte einen Tilgungsplan ab. Sie stellte per Kündigung alle Kontosalden zur Rückzahlung fällig und verkaufte die Forderungen an die Paigo Inkasso GmbH. Letztere einigte sich mit dem Geschäftsführer auf eine Ratenzahlung. In der SCHUFA des Betroffenen erschienen dennoch gleich zwei Abwicklungskonten mit Negativsalden von insgesamt 26.270,00 Euro inklusive der Tatsache des Forderungsverkaufs. Aufgrund der Negativeinträge der Commerzbank und der Paigo verlor der inzwischen wirtschaftlich erholte Unternehmer jegliche Chance auf neue Verträge über Kredite sowie kreditähnliche Leistungen. Derart in seiner unternehmerischen Tätigkeit eingeschränkt, wandte er sich an die SCHUFA-Spezialistin Dr. Becker.

Die Hamburger Bankrechtsanwältin drohte der SCHUFA, Paigo und Commerzbank mit ihren Spezialkenntnissen einstweiligen Rechtsschutz an. Sie argumentierte vertragsrechtlich sowie anhand SCHUFA-interner Veröffentlichungen.

Aufgrund der engagierten Interessensvertretung des Mandanten löschte die SCHUFA alle Einträge samt Forderungsverlauf und bestätigte die erfolgte „Löschung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ mit Schreiben vom 05.08.2021. Der Unternehmensleiter war wieder wirtschaftlich handlungsfähig und konnte Eigenkapital seiner GmbH aufstocken.

Wenige Monate später wurde die Ehefrau des Mandanten von einer Kreditkartensperrung samt schlechter Scorewerte wegen eines angeblichen SCHUFA-Negativmerkmals überrascht. Da es sich bei einem der Konten des Geschäftsführers um ein gemeinschaftliches Ehegattenkonto gehandelt hatte, war der längst erledigte Zahlungsrückstand erneut zu ihrem Konto mit separater Endziffer eingetragen worden. Auch diesbezüglich setzte Dr. Becker die Löschung gegenüber der Commerzbank und SCHUFA Holding AG durch. Die TUI CARD wurde laut Bestätigungsschreiben der Commerzbank vom 05.11.2021 wieder entsperrt. Wegen des grob fehlerhaften Doppeleintrags wird Kanzlei Dr. Becker nun Schadensersatzansprüche gegen die Bank geltend machen.

Siehe hierzu auch: » Schufa und Datenschutz