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N26 Bank GmbH: BaFin bestellt Sonderbeauftragten wegen Geldwäscheproblematik

Die BaFin hat am 11.05.2021 gegenüber der N26 Bank GmbH angeordnet, angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und allgemeine Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. Ein von der Aufsichtsbehörde bestellter Sonderbeauftragter soll überwachen, ob die Digitalbank alle aufsichtsrechtlichen Anordnungen abarbeitet. Er soll zudem den Stand der Behebung weiterer festgestellter Mängel feststellen. Konkret ordnete die BaFin an, dass die N26 Bank GmbH Defizite im EDV-Monitoring sowie bei der Identifizierung und Verifizierung von Kunden zu beseitigen habe. Des Weiteren hat die N26 Bank GmbH nun eine angemessene personelle und technisch-organisatorische Ausstattung zur Einhaltung ihrer geldwäscherechtlichen Verpflichtungen sicherzustellen.

Wie die BaFin meldete, müssen die angeordneten Maßnahmen jeweils innerhalb einer festgelegten Frist umgesetzt werden. Um die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen zu überwachen, bestellte die BaFin einen Sonderbeauftragten gemäß § 45c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Kreditwesengesetz (KWG). Der Sonderbeauftragte soll der BaFin fortlaufend über den Umsetzungsfortschritt berichten. Die Anordnung erging auf Grundlage der § 6 Absatz 8 und § 51 Absatz 2 Satz 1 Geldwäschegesetz (GwG). Die Veröffentlichung erfolgte aufgrund § 57 GwG. Der Bescheid der BaFin ist seit dem 11.05.2021 bestandskräftig.

Wie die Börsen-Zeitung berichtete, hatte die BaFin bereits im Jahr 2019 Druck auf die N26 Bank erzeugt. Denn Kriminelle sollen sich hunderter Konten bemächtigt haben, um sie zur Geldwäsche zu nutzen, ohne dass die Bank dies zunächst mitbekam. Die Betrüger hatten diverse Job- und Wohnungsangebote auf gefälschten Internetseiten und Interessenten in einem vermeintlichen Bewerbungsprozess dazu gebracht, sich per Videochat zu identifizieren.

Die Kanzlei Dr. Becker hat bereits einer Vielzahl von Kunden der N26 Bank GmbH geholfen, die aufgrund technisch-organisatorischer Mängel viel zu lange auf die Auszahlung von Guthaben warten mussten oder die wegen technischer Probleme keinerlei Zugriff mehr auf ihr Konto hatten, siehe hierzu auch:
» Erfolg gegen die N26 Bank GmbH

Rechtsanwältin Dr. Becker verteidigt außerdem Privatpersonen strafrechtlich, die einer betrügerischen Kontoeröffnung zum Opfer gefallen sind.