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Erfolg gegen die N26 Bank GmbH

Durch eine mutmaßlich technische Panne gefährdete die N26 Bank die Liquidität und Kreditwürdigkeit eines Versicherungsmaklers. Das bankinterne Computersystem nahm Lastschriften vor, die vertraglich weder vorgesehen, noch vom Kontostand gedeckt waren. Hierdurch kam es zu einem Negativsaldo und in der Folge zu Rücklastschriften, Mahngebühren sowie weiteren Kosten.

Der Versicherungsmakler versuchte zunächst eigenständig, den fragwürdigen Kundenservice der Bank zu aktivieren, der jedoch wegen der Vielzahl betroffener Kunden komplett versagte. Die sodann beauftragte Rechtsanwältin Dr. Becker wandte sich druckvoll an die Rechtsabteilung der Bank.

Zusätzlich machte die Bankrechtsspezialistin vorsorglich Unterlassungsansprüche wegen einer etwaigen SCHUFA-Meldung nach Entstehung des unverschuldeten Negativsaldos geltend. Rechtsanwältin Dr. Becker sorgte für eine Erstattung der fehlgebuchten Beträge samt Rücklastschriftgebühren. In einem weiteren Schritt fordert sie nun Schadensersatz für ihren Mandanten ein, dies auch in Form der entstandenen Anwaltskosten.

Start-up-Unternehmen im Bankenbereich wie die N26 oder solarisBank AG haben ausweislich diverser Presseberichte mit erheblichen IT-Problemen zu kämpfen. Darüber hinaus wurde die N26 bereits im Jahr 2019 von der BaFin wegen u. a. Problemen im EDV-Monitoring und bei Arbeitsabläufen sowie von weiteren Stellen völlig zu Recht aus datenschutzrechtlichen Gründen kritisiert.