Vertragsrecht

Im Vertragsrecht geht es darum, Verträge individuell zu gestalten und Fragen zu prüfen, die z. B. die vertragliche Gerechtigkeit betreffen. Bei Vertragsstörungen greifen komplexe zivilrechtliche Vorschriften. Wichtige höchstrichterliche Urteile befassen sich mit dem Zustandekommen, der Wirkung und Auflösung von Verträgen. Auch das Aufsichtsrecht kann betroffen sein.

Wir prüfen mit unserer jahrzehntelangen Fachexpertise Kreditverträge, Verkaufsprospekte oder sonstige Verträge auf mögliche Rückforderungsansprüche sowie Fallstricke, um Sie wirtschaftlich und rechtlich abzusichern. Bevor Sie sich mit weitreichenden Folgen binden, beraten wir Sie kompetent und umfassend.
Dr. Becker – Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht, Hamburg

Unsere Schwerpunkte

Unsere Beratung und Interessensvertretung erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche

  • Prüfung gesellschaftsrechtlicher Verträge (Geschlossene Fonds, stille Gesellschaft, partiarische Darlehen)
  • Verbraucher- und sonstige Darlehensverträge (z.B. Fremdwährungsdarlehen, Forderungsverkauf durch Banken)
  • Widerrufsbelehrung und Vorfälligkeitsentschädigung
  • Prüfung von Verkaufs- und Emissionsprospekten
  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen und Individualvereinbarungen
Weitere Fachgebiete