Internationales Recht

Internationales Recht ist die dritte Fachkompetenzsäule unserer Kanzlei. Weltweit sind Kapitalmärkte und Handelswege zunehmend vernetzt. Angesichts dynamisch voranschreitender Globalisierung, wachsender Mobilität der Gesellschaft sowie rasantem Technologiewandel wird internationales Recht immer bedeutsamer. Zahlreiche grenzüberschreitende Geschäfte über Güter und Dienstleistungen sorgen für eine Kollision verschiedener länderspezifischer Rechtsordnungen miteinander.

Wir denken global und strategisch. Unsere hochspezialisierten Anwaltsleistungen für Sie basieren auf jahrzehntelanger Erfahrung sowie einem Kooperationsnetzwerk im In- und Ausland. Im außergerichtlichen oder gerichtlichen Bereich prüfen wir sorgfältig die Sach- und Rechtslage, insbesondere die Frage, welches Rechtsregime anzuwenden ist.
Dr. Becker – Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht, Hamburg

Unsere Schwerpunkte

Unsere Beratung und Interessensvertretung erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche

  • Beteiligungen an ausländischen Unternehmen und Fonds
  • Grenzüberschreitende Bank- und Finanzgeschäfte, Fremdwährungsdarlehen, Kryptowährungen, Forderungsverkauf an ausländische Investoren
  • Immobilienfinanzierung und
    -besteuerung im Ausland
  • Grenzüberschreitende Steuersachverhalte (Doppelbesteuerungsabkommen, internationale Amtshilfe, Ankauf von Bankdaten)
  • Regeln zur Korruptions-, Betrugs- und Geldwäschebekämpfung im internationalen Rechtsverkehr
  • Kollisionsrecht (Zivil-, Zivilprozess-, Schiedsverfahrensrecht)
Weitere Fachgebiete