Haftungsrecht & Regressrecht

In einer komplexen Arbeitswelt im schnellen Wandel passieren selbst hochqualifizierten Beratern Fehler. Sie versäumen gesetzliche Fristen, kennen das materielle Recht oder höchstrichterliche Rechtsprechung nicht, sind zu lange untätig und sorgen damit bei Ihnen für Vertrauensverlust sowie Schäden.

Mit unserer langjährigen Fachexpertise helfen wir Ihnen im Falle eines Regresses bei Schlechterfüllung eines anwaltlichen Dienst- oder sonstigen Beratungsvertrags. Wir arbeiten die Angelegenheit für Sie auf, prüfen die Erfolgsaussichten sowie bestehende Haftungsansprüche oder agieren gutachterlich.
Dr. Becker – Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht, Hamburg

Unsere Schwerpunkte

Unsere Beratung und Interessensvertretung erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche

  • Aufarbeitung von Fristversäumnissen des früheren Beraters
  • Regress wegen Unkenntnis des materiellen oder Prozessrechts
  • Verletzung von Informations-, Aufklärungs- oder (nach-) vertraglicher Pflichten durch den Interessensvertreter
  • Regress wegen zu langer Untätigkeit oder unerlaubter Handlungen des Beraters (Gebührenüberhebung, Betrug, Bestechung)
  • Prüfung, ob insuffiziente außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts vorliegt, aussichtslose Prozesse oder Verhandlungen geführt wurden
  • Erstellung von wissenschaftlich fundierten Schiedsgutachten und Stichentscheiden im Sinne von § 128 Versicherungsvertragsgesetz
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