Bankstrafrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht wird zunehmend durch umfangreiche gesetzliche Regularien geprägt, die strafrechtliche Fehlverhaltensweisen in diesem Bereich verhindern sollen. Auch wegen technischer Neuerungen kommt es verstärkt zu Kontosperrungen, Geldwäscheverdachtsmeldungen, Steuerstrafverfahren und Betrug.
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Wir wissen, wie Banken, Behörden, Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten. In allen Bankstrafverfahren vertreten wir Ihre Interessen mit strategisch-taktischem Geschick, Einfühlungsvermögen und äußerster Diskretion.
Dr. Becker – Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht, Hamburg

Unsere Schwerpunkte

Unsere Beratung und Interessensvertretung erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche

  • Geldwäschevorwurf, FIU-Verdachtsmeldung und Mittelherkunftsnachweise
  • Steuerstreitigkeiten mit Banken und Behörden inklusive Internationales Steuerrecht, Selbstanzeige und Selbstdeklaration
  • Automatischer Austausch von Finanzinformationen, Bankgeheimnis und Datenschutz
  • Betrug, Phishing, Scamming, CEO-Fraud, Lastschriftreiterei
  • Arrestverfahren und Rückgewinnung
  • Grenzüberschreitende Sachverhalte (Doppelbesteuerungsabkommen, internationale Amtshilfe)
Weitere Fachgebiete