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Erfolge gegen N26 Bank AG- Vierstellige Schadensersatzzahlungen des FinTechs

Die Hamburger Bankrechtskanzlei Dr. Becker setzt laufend druckvoll hohe Schadensersatzzahlungen der N26 für geschädigte Unternehmer und Privatpersonen weltweit durch. Diese beliefen sich in nicht wenigen Fällen auf vierstellige Beträge.

So erhielt ein spanischer Unternehmer nun insgesamt 4.185,00 Euro von der N26, davon allein mehr als 2.000,00 Euro Verzugszinsen, nachdem sein Geschäftsguthaben ohne jede Berechtigung für circa sechs Monate im Jahr 2022 gesperrt war. Die fragwürdige N26 hatte zunächst jegliche Schadensersatzzahlung abgelehnt und schließlich doch noch eingelenkt, da eine Klage des Unternehmers, vertreten durch Bankrechtsexpertin Dr. Becker, drohte.

Die frühere N26 Bank GmbH, die inzwischen als AG firmiert und seit Jahren für Negativschlagzeilen sorgt, beruft sich wenig glaubwürdig auf „Routinekontrollen“, bei der angeblich Künstliche Intelligenz in Form sogenannten Machine Learning eingesetzt werde.

„Die Begründung der N26 erscheint wenig plausibel, da anscheinend weltweit zu bestimmten Stichtagen hunderte von Kündigungen der N26 erfolgten.

In den meisten Fällen erklärte die N26 einen oder wenige Tage nach Kontosperrung direkt eine fristlose Kündigung ohne den Kunden zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben oder diesen wegen angeblicher Verstöße abzumahnen“, sagt Rechtsanwältin Dr. Becker.

„Der N26 sind Wohl und Wehe ihrer Kunden im hochsensiblen Bankenbereich offensichtlich völlig egal. Es scheint dieser vorrangig um schnelles Wachstum, Gewinnmaximierung, Datensammlungen und laut einem Pressebericht angestrebten Verkauf an ebenfalls datensammelnde Monopolisten wie Google oder Apple zu gehen. Eventuell hängen die abrupten Abbrüche von Geschäftskontakten mit aufsichtsrechtlichen Auflagen im Neukundengeschäft zusammen“, meint Dr. Becker, die in allen N26-Mandaten zu Gunsten Geschädigter auf Grundlage der erstattungsfähigen gesetzlichen Gebühren vorgeht.

Rechtsanwältin Dr. Becker rät allen betroffenen N26-Kunden dazu, zeitnah einen Spezialisten zu beauftragen, der mit allen Verzögerungstaktiken und den teils fragwürdigen Anforderungen der N26 vertraut ist.