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Erfolge gegen die Creditreform & CS Connect GmbH & Co.KG

Die auf alle Bonitätsfragen spezialisierte Bankrechtsanwältin Dr. Becker hilft Unternehmen sowie Handelsvertretern dabei, die eigenen Datenbestände bei den jeweils regional zuständigen Vereinen Creditreform und bei der CS Connect GmbH & Co.KG zu bereinigen.

„In Zeiten allgemeiner Wirtschaftskrise verschärfen sich vielfältige Probleme durch den Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz. Jeder Unternehmer sollte regelmäßig prüfen, was bei den diversen Wirtschaftsauskunfteien gespeichert ist“, empfiehlt die Hamburger Spezialistin.

Bei den Creditreform-Auskünften wird in erster Linie der sogenannte dreistellige Bonitätsindex als wichtigstes Kriterium herangezogen. Ein Wert von 100 gilt als bestmöglicher Bonitätsindex, 600 ist der schlechteste Index. Er weist auf eine Zahlungsunfähigkeit hin, z. B. wegen eines Insolvenzverfahrens oder Abgabe der Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung genannt). Als überschlägige Regel im Geschäftsverkehr gilt bei vielen Kreditgebern oder Versicherungen, mit keinem Kunden einen Vertrag abzuschließen, dessen Bonitätsindex schlechter als 299 ist. Bei einem rein statistisch berechneten Index ab 300 nützen dem Unternehmen oder Unternehmer in aller Regel weder eine gute Schufa-Auskunft noch aussagekräftige betriebswirtschaftliche Zahlen.

Bei der CS Connect GmbH & Co.KG handelt es sich um ein weitgehend unbekanntes Tochterunternehmen der SCHUFA Holding AG. Wirtschaftsauskünfte dieser Firma rangieren hinsichtlich ihrer Gewichtung nach Relevanz bundesweit ungefähr an dritter Stelle nach Creditreformauskünften sowie Bankauskünften.

Rechtsanwältin Dr. Ina Becker hilft bundesweit Unternehmen dabei, die eigenen Kreditwürdigkeitsauskünfte effektiv zu optimieren.

Siehe hierzu auch:
» Creditreform & Datenschutz
» Scoring-und Rating
» Urteil & Strafverhängung gegen Ratingagentur Scope