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Insolvenz der Carl Tiedemann GmbH & Co. KG – Kanzlei Dr. Becker berät geschädigte Anleger

Die bekannte Hamburger Stauerei Carl Tiedemann ist zahlungsunfähig. Die Geschäftsführerin des im Jahr 1879 gegründeten Traditionsunternehmens, das sich mit dem Verladen und Sichern von Ladung auf Schiffen einen Namen gemacht hat, meldete in der vergangenen Woche beim Amtsgericht Hamburg Insolvenz an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Tjark Thies vom Büro Reimer Rechtsanwälte bestellt.

Noch im Jahr 2006 gab die Carl Tiedemann GmbH & Co. KG eine Genussrechts-Serie heraus. Die Firma warb damit, 7,75 % Rendite p.a. garantiert zu zahlen. Mit dem durch Genussscheine eingesammelten Kapital in Höhe von 2,5 Mio. Euro sollte vor allem expansiv in die Märkte Skandinavien, Ost-Europa, Schweiz sowie den Mittelmeerraum investiert und die bestehenden Anlagen erweitert werden.

„Genussrechte sind Beteiligungen am Erfolg eines Unternehmens. Der Anleger erwirbt sogenannte Genussscheine. Diese werden als Genussrechtskapital bezeichnet. Genussscheine werden in Deutschland durch die Banken und Sparkassen, aber auch durch Versicherungen und Dienstleistungsunternehmen ausgegeben“, erläutert die Hamburger Rechtsanwältin Dr. Ina Becker.

„Genussscheine sind an der Börse handelbare Wertpapiere. Oft sind es Inhaberpapiere. Sie stellen eine Mischung aus Eigen- und Fremdkapital dar. Man könnte sie als Konstruktion zwischen Aktien und Anleihen bezeichnen“, sagt Dr. Becker weiter.

Der Inhaber des Genussrechts hat als Gläubiger am Ende der Laufzeit einen Rechtsanspruch auf die Rückzahlung seines Kapitals. Anleger, die Genussrechte des insolventen Unternehmens erworben haben, sollten sich zeitnah anwaltlich über alle Möglichkeiten beraten lassen, empfiehlt Bankrechtsexpertin Dr. Ina Becker aus Hamburg.