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Forexhandel, CFD-Trading, binäre Optionen – BaFin warnt vor nicht lizensierten Anbietern

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt davor, Geschäfte auf Internetplattformen einzugehen, die von nicht-lizensierten Anbietern betrieben werden. Dies betrifft insbesondere folgende Geschäfte:

  • Forex (Foreign exchange market/Devisen- bzw. Währungsmarkt)-Handel
  • Handel mit Differenzkontrakten (Contracts for difference/CFDs)
  • Binäre Optionen.

Die Warnmeldung der Aufsichtsbehörde beruht unter anderem auf dem Umstand, dass viele Trading Broker zwar einen deutschen Internetauftritt haben, ihren Unternehmenssitz jedoch nicht zwangsläufig im Bundesgebiet unterhalten. Dies geht in der Regel einher mit einer fehlenden oder mangelhaften Regulierung der Anbieter, die teils von mehreren, rechtlich schwer zu fassenden Betreibergesellschaften im nicht-europäischen Ausland geführt werden. Es handelt sich oftmals um reine Briefkastenfirmen, die ihren Unternehmenssitz beliebig wechseln und über keine Erlaubnis für ihre Geschäfte auf dem deutschen Markt gemäß § 53c KWG verfügen.

Für Anleger ergeben sich bei fehlender Regulierung vielfältige Risiken und Nachteile, wie z. B. eine unzureichende Einlagensicherung, das Fehlen jeglicher adäquaten Insolvenzabsicherung der Broker, technische Probleme der ggf. insuffizienten Plattformen, problematische Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie dubiose Auszahlungspraktiken, Nichteinhalten des Grundsatzes der „Best Execution“, nachteilige Handelsbedingungen sowie die Gefahr des Ausnutzens von Interessenskonflikten. In vielen Fällen kann es sich sogar um Betrug oder einen Betrugsversuch der Anbieterfirmen handeln.

Bei bereits aufgetretenen Vertragsstörungen und Problemen vertritt die Kanzlei Dr. Becker Trader, um deren Auszahlungs- oder Schadensersatzansprüche druckvoll gegenüber dem jeweiligen Anbieter durchzusetzen. Diese sind häufig zu einer außergerichtlichen Einigung bereit, nachdem der Anleger seine Interessen anwaltlich vertreten lässt. Wir beraten Sie auch vor einer geplanten vertraglichen Bindung an einen bestimmten Anbieter, klären Sie insbesondere gern über die zumeist verharmlosten eklatanten Risiken der Geschäfte im Einzelnen auf.