Durch ihr „A“-Rating hatte die Ratingagentur Scope für die Anleihe eine hohe Sicherheit signalisiert. Das positive Rating sollte maßgeblich auf dem Wert des Schiffes MS „Deutschland“ beruhen, da die Gesellschaft als Emittentin nur ein schwaches „CCC+“-Rating aufwies.
Wegen eingetretener Zahlungsunfähigkeit stellte die MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH circa zwei Jahre nach Platzierung der Anleihe am 30.10.2014 Insolvenzantrag. Hierdurch erlitten zahlreiche Anleger schwere Schäden.
Weil er auf das Urteil der Ratingagentur vertraut hatte, klagte ein Anleger Schadenersatz ein. Wie das „Handelsblatt“ berichtet, bekam er Recht. Es zitiert aus dem Urteil: „Die Fehlerhaftigkeit des Ratings steht zur Überzeugung des Gerichts fest.“ Laut Handelsblatt räumte das Berliner Landgericht zwar ein, bei einem Rating handele es sich grundsätzlich um eine Meinungsäußerung, die einen weiten Ermessensspielraum eröffne. Im konkreten Fall habe Scope es jedoch pflichtwidrig unterlassen, sich um objektive Richtigkeit zu bemühen sowie neutral und sachkundig zu sein.
Die Frage der Haftung von Ratingagenturen, Wirtschaftsprüfern sowie sonstigen Stellen, die unverantwortliche, nicht werthaltige Anlagemodelle unterstützen und in besonderem Maße ein Vertrauen bei Anlegern hervorrufen, wird immer wichtiger. Denn Experten schätzen, dass die weltweit größten drei Agenturen Moody’s, S&P und Fitch circa 80 Prozent der weltweiten Kapitalströme einer Bewertung unterziehen. Rating-Verfahren werden seit Jahren, insbesondere seit der Suprime-Krise, äußerst kritisch gesehen.
S. hierzu auch
https://www.bankrecht-dr-becker.de/blueprint/scoring-und-rating/