Die ungewisse Zukunft der HSH Nordbank erhöht bestehende Ausfallrisiken von HSH Nordbank-Zertifikaten. Die Papiere wurden laut Süddeutscher Zeitung unter eher kurios anmutenden Bezeichnungen als „Sommeranleihe“, „Winterzauber“ oder „Osteranleihe“ verkauft.
„Tatsächlich handelt es sich bei Zertifikaten um hochriskante Inhaberschuldverschreibungen mit intransparenten Konditionen“, erklärt die auf Bankrecht spezialisierte Hamburger Rechtsanwältin Dr. Ina Becker. „Viele Anleger glauben, sie investierten in einen Börsenindex. Dies ist jedoch nicht der Fall. Sobald die Emittentin der Papiere insolvent ist, verliert der Anleger sein komplettes Geld. Anders als bei Spareinlagen gibt es keine Einlagensicherung, d. h. keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung“, führt die Bankrechtsspezialistin weiter aus.
Sofern Risiken beim Verkauf der HSH Nordbank-Zertifikate bewusst verschleiert oder verharmlost wurden, können Anleger Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen. „Insbesondere wenn privaten Kleinanlegern empfohlen wurde, einen Großteil ihres Vermögens in die Risikopapiere zu investieren, ist eine Haftung der beratenden Stelle äußerst wahrscheinlich. Käufer von HSH Nordbank-Zertifikaten sollten daher unverzüglich anwaltlichen Rat dazu einholen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen“, empfiehlt Anwältin Dr. Becker aus Hamburg.