Sofern eine Bank einen Kunden vor Vertragsschluss nicht hinreichend zu den Besonderheiten dieser Finanzierung beraten oder bezogene Provisionen verschwiegen hat, können Schadensersatzansprüche bestehen.
In einem von der Kanzlei Dr. Ina Becker, Hamburg, vertretenen Fall hatte ein Darlehensnehmer in den 90er Jahren gleich mehrere Vertragskombinationen aus Festkredit und Kapital-Lebensversicherung auf Empfehlung der Hamburger Sparkasse (Haspa) abgeschlossen. Ihm drohte wegen stetig gesunkener Überschussbeteiligungen eine erhebliche Deckungslücke bei Endfälligkeit der Darlehen.
Die Hamburger Anwältin Dr. Ina Becker, die den Vergleichsschluss erreichte, weist Darlehensnehmer auf gute Chancen hin, Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung und verschwiegener Provisionen zu erlangen. So komme insbesondere auch aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zu Aufklärungspflichten einer Bank bei sogenannten Zinsdifferenzgeschäften zum Tragen, erklärt Becker.
In Altfällen droht allerdings eine endgültige Verjährung von Ansprüchen bis zum 31.12.2011, so dass umgehend anwaltlicher Rat einzuholen ist.