Der Begriff des Kapitalmarktes beschreibt die Märkte weltweit, auf denen Kapitalanlagen wie z. B. Wertpapiere, Kredite, Devisen, usw. angeboten und nachgefragt werden. Er umfasst sämtliche Transaktionen, durch die mittel- oder langfristige Finanzierungsmittel gewonnen oder zur Verfügung gestellt werden, um hierdurch die Bildung von Sachkapital finanzieren zu können.
Der Oberbegriff des Kapital- oder Finanzmarktes kann weiter untergliedert werden. So unterscheidet man in räumlicher Hinsicht nationale und internationale Finanzmärkte (z. B. Eurodollarmarkt). Je nachdem, ob längerfristige oder kurzfristige Finanzmittel angeboten oder nachgefragt werden, spricht man bei längerfristiger Mittelbeschaffung vom Kapitalmarkt, bei kurzfristiger Mittelbeschaffung vom Geldmarkt.
Je nach Erfüllungszeitpunkt von Finanzierungsgeschäften untergliedert man den Kapitalmarkt in den Kassamarkt sowie den Terminmarkt. Beim Geldmarkt kann man weiter unterscheiden zwischen dem Markt für Geldmarktpapiere und dem Interbankenmarkt. Auf letzterem handeln Banken mit Tages- oder Termingeld. Ferner gibt es einen Primärmarkt, auf dem neu emittierte Wertpapiere gehandelt werden und einen Sekundärmarkt, auf dem es um den Handel bereits emittierter Wertpapiere geht. Geschäfte werden dabei sowohl an den klassischen Wertpapierbörsen, Waren- und Terminbörsen als auch an sonstigen Handelsplätzen getätigt, die trotz des Handels mit Kapitalanlagen nicht dem Begriff der Börsen zugeordnet werden.
In Deutschland basieren etwa 80% der zur Regulierung von Kapitalanlagen anwendbaren Rechtsvorschriften auf Entscheidungen des europäischen Normgebers. Von zentraler Bedeutung für das deutsche Kapitalmarktrecht ist das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Wichtige Gesetze sind außerdem das Börsengesetz (BörsG), das Investmentgesetz (InvG), das Wertpapierprospekthaftungsgesetz (WpPG) und das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG).
Die kapitalmarktrechtlichen Normierungen sollen einerseits die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes sichern. Sie schützen andererseits den einzelnen privaten oder institutionellen Anleger. Beide Ziele bedingen sich gegenseitig, da durch einen effektiven Anlegerschutz Vertrauen geschaffen und so die für jede Volkswirtschaft so wichtigen, funktionierenden Kapitalmärkte erst ermöglicht werden.
In den letzten Jahren wurde durch die internationale Immobilien- und Bankenkrise evident, wie bedeutsam das Kapitalmarktrecht für die gesamte gesellschaftliche Entwicklung ist. Es wird rechtspolitisch darüber diskutiert, die Finanzmärkte neu zu strukturieren. Durch die Finanzkrise wurde unter anderem verdeutlicht, dass zu wenig hochwertiges Eigenkapital im globalen Bankensystem vorhanden ist.
Vorschriften wie Basel III sowie die Implementierung der MiFID II-Richtlinie oder der EMIR-Verordnung sollen den Finanzmarkt nachhaltig verbessern bzw. systemische Schwächen ausgleichen. Ebenso wie das Bankrecht ist das Kapitalmarktrecht einer überdurchschnittlich dynamischen Weiterentwicklung unterworfen.