Kapitalmarktrecht

Zweite Säule unserer Fachkompetenz ist das Kapitalmarktrecht. Es setzt sich traditionell aus dem Bank-, Gesellschafts- und Börsenrecht und weiteren Regularien zusammen. In dem nicht einheitlich kodifizierten Rechtsgebiet geht es um mittel- und langfristige Kapitalanlagen, die der Anleger tätigt oder die teils von Finanzdienstleistern, teils von Banken vermittelt werden.
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Mit unserer langjährigen Expertise vertreten wir Ihre Interessen engagiert z. B. bei fehlerhafter Beratung, verschwiegenen Kick Backs, zu steuerlichen Fragen und in Fällen von Kapitalanlagebetrug. Im Bereich der Prävention prüfen und entwerfen wir Investorenverträge für Sie oder informieren über die Funktionsweise komplexer Finanzprodukte.
Dr. Becker – Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht, Hamburg

Unsere Schwerpunkte

Unsere Beratung und Interessensvertretung erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche

  • Wertpapieranlagen (Aktien, Zertifikate, Genussrechte) und Fonds
  • Unternehmensbeteiligungen (z.B. Partiarische nachrangige Darlehen, stille Gesellschaft)
  • Vermögensverwaltung und
    -verwahrung
  • Berater- und Bankenhaftung, Provisionen, unerlaubte Kick Backs
  • Anlagebetrug (Pyramidensysteme, Schrottimmobilien, etc.)
  • Aufsichtsrecht
Weitere Fachgebiete