Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in drei Urteilen am 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) und 29.07.2015 (Az. IV ZR 384/14, IV ZR 448/14), dass ein Widerruf bei allen Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen möglich ist, die in der Zeit vom 29.07.1994 bis 31.12.2007 nach dem sogenannten Policen-Modell abgeschlossen wurden. Bei diesem Modell erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen zusammen mit der Police und nicht bereits mit den Antragsunterlagen. Der Widerruf ist möglich, selbst wenn die Versicherungsscheine eine Klausel enthalten, wonach das Recht zum Widerspruch spätestens ein Jahr nach der ersten Prämienzahlung erlischt. Der BGH verwies in seinen Urteilen ausdrücklich darauf, dass diese Klausel nicht mit EU-Recht vereinbar sei.
S. hierzu auch
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https://www.bankrecht-dr-becker.de/aktuell/widerruf-von-darlehensvertraegen/
https://www.bankrecht-dr-becker.de/aktuell/eugh-urteil-neue-chancen-fuer-darlehenswiderrufe/