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Kündigung der LeaseTrend AG – Unterstützung für atypisch stille Gesellschafter

Anleger der LeaseTrend AG sollten sich dringend anwaltlich beraten lassen. Denn die Beteiligung mit Blindpoolrisiko soll zum 31.12.2020 beendet und abgerechnet werden. Hierzu sieht der Gesellschaftsvertrag spezifische Regularien vor. Wie die LeaseTrend AG in ihrer gegen Ende des Jahres 2019 erklärten Kündigung mitteilt, will sie das vertraglich vereinbarte Prozedere gern abkürzen.

Im Emissionsprospekt warb die LeaseTrend u. a. damit, in „werthaltiges Sachanlage-Vermögen“ bei „breiter Risikostreuung“ zu investieren bzw. investiert zu haben; dies ausdrücklich als „unternehmerische Sicherheit“ für Anleger. Diese sollten daher sehr sorgfältig prüfen lassen, warum sich die Kapitalkontenstände in den vergangenen Jahren stets verschlechtert haben, wie die AG nun nonchalant anwaltlich mitteilen ließ.

Zudem droht die Gesellschaft ins Blaue hinein, die Abschlusszahlen würden sich auch zukünftig weiter verschlechtern. Eine solche Aussage ist nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nach Auffassung der Bankrechtsspezialistin Dr. Becker schlicht unredlich. Denn das Management teilte keineswegs mit, wie Fehler der Vergangenheit bis Ende 2020 beseitigt werden sollen. Der Hamburger Anwältin liegen zudem gerichtlich bestätigte Anhaltspunkte für Prospektfehler vor. Sie berät geschädigte Anleger der LeaseTrend AG zu allen bestehenden rechtlichen Möglichkeiten.

Die Bankrechtsspezialistin konnte bereits einer Vielzahl anderer stiller Gesellschafter erfolgreich in ähnlichen Konstellationen zu ihrem Recht verhelfen.

Siehe hier zu:
» Entgeltliche Vorabvergütung einer stillen Gesellschafterin – Insolvenzverwalter nimmt seine Klage in Berufungsinstanz zurück