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IT-Firma zurück im Projektvertrag nach rechtsunwirksamer Kündigung – Dr. Becker setzt erfolgreich Weiter­beschäftigung durch

Wegen einer vermeintlich despektierlichen Äußerung des eingesetzten Programmierers gegenüber einem Endkunden kündigte der Hauptauftraggeber einer IT-Firma fristlos, d. h. mit sofortiger Wirkung, die Zusammenarbeit.

Die erklärte außerordentliche Kündigung hätte einen längerfristigen, komplexen Subunternehmervertrag mit Einsatz eines IT-Spezialisten bei diversen Versicherungen als Endkunden betroffen. Aus Sicht der IT-Firma lag ein reines Missverständnis und kein Kündigungsgrund vor. Sie beauftragte daher die auf Vertragsrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Becker mit der Vertretung ihrer außergerichtlichen Interessen, um Schadensersatz oder eine Weiterbeschäftigung durchzusetzen.

Durch mehrfache Zurückweisung der auch anwaltlich erklärten einseitigen Willenserklärungen der Auftraggeberin erreichte Vertragsspezialistin Dr. Becker, dass im Ergebnis keine rechtswirksame Beendigung des Vertragsverhältnisses der Parteien herbeigeführt wurde. Es fehlte nicht nur ein Kündigungsgrund, sondern darüber hinaus konnte auch die rein hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung wegen Fehlens wichtiger Wirksamkeitsvoraussetzungen nicht zu einer Beendigung des Projektvertrags führen.

Durch ihre Intervention schaffte Rechtsanwältin Dr. Becker die Grundlage für Schadensersatzzahlungen für ihre Mandantin in erheblicher Höhe. Sie handelte in der Folge erfolgreich eine Weiterbeschäftigung mit garantierter Abnahme von erbrachten Leistungen zu Gunsten der IT-Firma aus. Durch ihre anwaltlich vermittelnde, schlichtende Tätigkeit wurde vor allem das langjährige, erfolgreiche Geschäftsverhältnis der Parteien gekittet.

„Viele Kündigungen im IT-Bereich sind rechtlich angreifbar“, erläutert Dr. Ina Becker. „Es gilt, sich so schnell wie möglich anwaltlich beraten zu lassen, sobald ein IT-Projekt plötzlich wegfallen soll. Denn der Auftragnehmer muss sich binnen kürzester Zeit, d. h. ein bis drei Tagen, gegen eine Kündigung wehren. Er hat außerdem wichtige Verhaltensregeln zu beachten, um keine rechtlichen Nachteile zu erleiden“, sagt die Hamburger Anwältin, die bereits vielen ihrer Mandanten helfen konnte.

Siehe hierzu auch:
» Schadensersatz nach geplatztem IT-Projekt

» Gescheitertes IT-Projekt und Schadensersatz

» Unseriöse Vermittlerverträge: Kommunikation statt Kampf in der Triade