Im Bankrecht geht es funktionell um die Prozesse der Geldschöpfung, der Geldverwahrung, des Geldumlaufs und der Geldvernichtung. Geld hat die Funktion als Zahlungs-/Tauschmittel, ist Aufbewahrungsmedium und dient der Wertmessung. Das Sach- und Bargeld besteht heutzutage aus Münzen und Geldscheinen, die als Sache im Sinne von § 90 BGB wegen ihres nicht sehr werthaltigen Grundmaterials (Papier, Metall) einen erheblich geminderten Eigenwert besitzen. Anders ist dies beim Warengeld (Gold, Silber, Rohstoffe), das vom sogenannten Fiatgeld zu unterscheiden ist. Dieses ist ohne eigenen inneren Wert. Seine Zahlungskraft beruht auf Vertrauen. Unter den letzteren Begriff fallen grundsätzlich Kryptowährungen bzw. digitale Zahlungsmittel, die man entweder als eine Art „Privatgeld“ oder als reines Spekulationsobjekt ansieht. Schließlich verkörpert als weitere Kategorie das Buch- oder auch Giralgeld den dem Bankkunden zustehenden Auszahlungsanspruch auf Bargeld aus seinem Kontoguthaben. Das Buchgeld stellt die Grundlage für den bargeldlosen Zahlungsverkehr dar. Jede Form von Geld ermöglicht wirtschaftliche Handelsbeziehungen, seien diese national oder international. Geld gibt dem Einzelnen Freiheit und Energie, selbstständig sein Leben zu gestalten.
Rechtsgrundlagen des privaten Bankrechts sind neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie zahlreiche Spezialgesetze (z. B. Scheckgesetz, Wechselgesetz, Pfandbriefgesetz, etc.). Zudem spielt das Vertragsrecht mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken (AGB-Banken) und der Sparkassen (AGB-Sparkassen), Individualverträgen sowie Sonderbedingungen eine enorm wichtige Rolle im privaten Bankrecht.
Das öffentliche Bankrecht umfasst das Aufsichtsrecht, die Geld- und Währungsordnung sowie das Organisationsrecht der Banken (z. B. zu Fragen der Bankerlaubnis und Pflichten der Banken). In Deutschland soll vor allem das Kreditwesengesetz (KWG) für eine effektive Marktregulierung sowie Marktordnung des Kreditwesens sorgen. Es geht zum einen um die Sicherheit und den Erhalt der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft, zum anderen um den Schutz der Gläubiger von Kreditinstituten, z. B. vor dem Verlust der Einlagen eines Kunden in Form von Bankguthaben. Weitere Rechtsgrundlagen des öffentlichen Bankrechts sind das Bundesbankgesetz (BBankG), das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie das Gesetz über Bausparkassen (BausparG).
Ein interdisziplinär arbeitender Bankrechtsanwalt berücksichtigt im Rahmen des Mandats alle wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte umfassend. Dies gilt sowohl bei einer prophylaktischen, z. B. vertragsprüfenden oder vertragsgestaltenden Tätigkeit als auch bei einer Interessensvertretung, nachdem die Dinge für den Bankkunden bereits schief gelaufen sind.
Wie die internationale Immobilien- und Finanzkrise mit erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen in den letzten Jahren gezeigt hat, kommt dem Bankrecht eine enorm wichtige gesellschaftliche Bedeutung zu. Aktuelle Entwicklungen im Bankenbereich betreffen u. a. stetig neu durch Banken und andere Unternehmen generierte Finanzprodukte, die EMIR samt aller hierzu erlassenen Rechtsakte der EU-Kommission, die MIFID, die Wohnimmobilienkreditrichtlinie, Basel IV, Kryptowährungen, die Fragen überhitzter Märkte, der Einlagensicherung und einer etwaig bevorstehenden neuen Bankenkrise. Außerdem bedeutsam sind die de facto durch den Gesetzgeber erfolgte Abschaffung des Bankgeheimnisses, die diversen Skandale zu abhanden gekommenen Daten (Panama Papers, Paradise Papers), Bankrazzien oder der Ankauf von Daten-CDs mit jeweils weitgreifenden steuerrechtlichen Konsequenzen. Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) wirft wegen der möglichen Auswirkungen auf Banken weltweit interessante Fragen auf. Bankrecht ist lebendig und spannend!